Hier die aktuellen Zuchtrichtlinien des 1. DEKZV e.V. als pdf

zurück

Bestandsänderungen

Würfe

Von den Zuchtrichtlinien der FIFe abweichende Zuchtrichtlinien des 1. DEKZV e.V.

Ausgabedatum: 01.01.2012

Ergänzung: 13.08.2012

Redaktionelle Änderungen: 01.01.2023

 

Die Zuchtrichtlinien (ZRL) des 1. DEKZV e.V. basieren auf den derzeit gültigen FIFe-Regeln, der gültigen Fassung des Tierschutzgesetzes und den auf der Mitgliederversammlung des 1. DEKZV e.V. abgestimmten Anträgen der Mitglieder

Voraussetzung für die Eintragung in die Zuchtbücher

a. Jeder Züchter/Jede Züchterin des 1. DEKZV e.V. Ist verpflichtet, einen Zwingernamen zu beantragen. Alle im Zwinger des Züchters/der Züchterin geborenen Jungtiere erhalten zum Vornamen den ausgewählten Zwingernamen. Der Vorname, Zwingername plus Satzzeichen und Leerstellen darf aus computertechnischen Gründen nicht mehr als 25 Stellen haben. Der Züchter/Die Züchterin schlägt einen oder mehrere Namen als Zwingernamen vor; die Eintragung des Namens erfolgt durch die deutsche Zwingerschutzzentrale und die FIFe.

b. Züchter/in ist, wer eine in seinem/ihrem Besitz befindliche Katze decken lässt bzw. die Mutterkatze am Tag der Geburt besitzt. Als Eigentumsnachweis gilt das Besitztransfer.

c. Zur Zucht dürfen nur Katzen herangezogen werden, die in einem der Zuchtbücher des 1. DEKZV e.V. eingetragen sind. Es werden Deckbescheinigungen von Katern aus anderen Verbänden (ausgenommen Kater aus nicht vom 1.DEKZV e.V. anerkannten Vereinen), deren Stammbaum einer genetischen Überprüfung durch den Zuchtausschuss standhält, anerkannt. Nicht auf FIFe-Ausstellungen erworbene Titel werden mit Sternchen gekennzeichnet.

a. Die Geburt aller Jungtiere ist innerhalb von acht (8) Wochen unter Einsendung der Wurfmeldung, der fotokopierten Stammbäume der Elterntiere sowie deren Impfnachweise (Kopien der Impfpässe oder Impfbescheinigung zur Wurfmeldung mit Katzenseuche, Katzenschnupfen, sowie Leukoseimpfung/oder negativem Leukosetest [nicht älter als ein Jahr] und alle obligatorischen Tests) bei der Geschäftsstelle zu melden. Verspätet eingehende Meldungen werden mit einem Säumniszuschlag pro Woche belegt, der sich nach der gültigen Gebührenordnung richtet. Sofern Farben, Zeichnung oder Geschlecht zum Zeitpunkt der Wurfmeldung noch nicht feststellbar sind, müssen diese sowie die eventuell noch fehlenden Namen innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt nachgereicht werden. Bei Überschreitung dieser Frist wird eine Verweisgebühr erhoben.

b. Nur Mitglieder unseres Verbandes können Stammbäume oder Eintragungskarten für die in ihrem Zwinger geborenen Jungtiere beantragen. Es müssen für alle in dem Zwinger geborenen (lebenden) Jungtiere Stammbäume oder Eintragungskarten beantragt werden.

c. Alle im Eigentum eines Mitglieds befindlichen Katzen, die zur Zucht verwendet werden oder bei Ausstellungen vorgestellt werden, müssen beim 1. DEKZV e.V. registriert sein. Nur der/die beim Verband registrierte Eigentümer/in kann die Katze für Ausstellungen melden oder Stammbäume für Jungtiere beantragen sowie Deckbescheinigungen unterschreiben. Ist der/die eingetragene Eigentümer/in nicht identisch mit demjenigen/derjenigen, der/die derartige Dienstleistungen erbittet, werden die Meldungen zurückgewiesen.

d. Unter Berücksichtigung der gültigen Zuchtrichtlinien wird für jedes im 1. DEKZV e.V. gemeldete Jungtier eine Eintragungskarte oder ein Stammbaum mit bis zu vier Ahnengenerationen erstellt. Die Abstammungsnachweise für die Jungtiere werden dem Züchter/der Züchterin bzw. an die Zuchtwarte der Vereine gesandt

Auf Wunsch des Züchters/der Züchterin können die Ahnengenerationen erweitert werden. Für solche erweiterten Abstammungsnachweise wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.

e. Stammbaum und gegebenenfalls zugehöriger Transfer eines Tieres aus einem anderen Verband müssen sofort nach Erhalt, auf jeden Fall, bevor das Tier zur Zucht verwendet oder ausgestellt werden soll, der Geschäftsstelle des 1. DEKZV e.V. bzw. den Zuchtwarten der Vereine zur Umschreibung und Eintragung in ein Zuchtbuch des 1. DEKZV e.V. eingereicht werden. Es sind der Original-Stammbaum und gegebenenfalls das Original-Transfer vorzulegen. Stammbäume von Katzen aus nicht der FIFe angeschlossenen Verbänden werden in das entsprechende Zuchtbuch mit Vor- und Zwingernamen, übernommen, sofern der Stammbaum einer genetischen Überprüfung standhält. Die Tiere erhalten eine Zuchtbuchnummer des 1. DEKZV e.V., die auf dem Original-Stammbaum vermerkt wird.

f. Farbänderungen in bereits ausgestellten Stammbäumen können bis zum Alter von 3 Monaten der Zuchtbuchstelle vom Züchter/von der Züchterin mitgeteilt und kostenpflichtig geändert werden, danach nur mit einer FIFe-Richterbewertung. Der Zuchtausschuss prüft die Änderungsmeldungen auf genetischeRichtigkeit. Eigenmächtige Änderungen in den Stammbäumen sind unzulässig und machen den Stammbaum ungültig.

Bei Einsendung der Wurfmeldung kann der Züchter/die Züchterin den Vermerk „Auf Antrag des Züchters zur Weiterzucht nicht zugelassen“ im Jungtierstammbaum kostenlos eintragen lassen. Der Vermerk wird quer über den Stammbaum gestempelt. Die Aufhebung dieses Vermerkes bedarf der Zustimmung des Züchters/der Züchterin; es wird kostenpflichtig ein neuer Stammbaum ausgestellt. Die nachträgliche Eintragung des Zuchtsperrvermerkes ist kostenpflichtig und kann vorgenommen werden, solange sich das Tier im Eigentum des Züchters/der Züchterin befindet.

Prämierungen auf Ausstellungen dürfen in der vorgesehenen Rubrik auf den Stammbäumen vom Besitzer/von der Besitzerin des Tieres selbst eingetragen werden. Bewertungen für Titel müssen innerhalb von 3 Wochen unter Einsendung der fotokopierten Urkunden der Geschäftsstelle des 1. DEKZV e.V. bzw. den Zuchtwarten der Vereine gemeldet werden. Nur so ist gewährleistet, dass ein erworbener Titel (Champion/Premior, Int. Champion/ Premior, Gr.Int. Champion/ Premior Supreme-Champion/Premior) registriert und bei den nächsten Jungtierstammbäumen oder Ausstellungen berücksichtigt wird.

Zuchteinschränkungen

a. Zuchtkatzen dürfen erst ab Vollendung des 10. Lebensmonates gedeckt werden. Bei einer Deckung vor Vollendung des 10. Lebensmonats muss für die Mutterkatze und jedes Kitten ein tierärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden. Es wird eine Verweisgebühr erhoben.

b. Zuchtkatzen dürfen nicht mehr als drei Würfe in 24 Monaten haben. Die Wurfabstände innerhalb dieser 24 Monate sind in das Ermessen des Züchters/der Züchterin gestellt. (Beispiel: 2 Würfe 2012, 1 Wurf 2013, 2 Würfe 2014, 1 Wurf 2015 usw.). Bei Überschreitung dieser Maximalzahl wird eine Verweisgebühr erhoben.

Die Paarung zwischen Vollgeschwistern und die Paarung von Katzen, die zehn (10) oder weniger unterschiedliche Vorfahren in drei Generationen aufweisen (es sind zu zählen die Paarungspartner, deren Eltern und Großeltern), ist vor der Deckung beim Zuchtausschuss zu beantragen, und zwar unter Beifügung der fotokopierten Stammbäume der Paarungspartner und unter Angabe des Zuchtziels. Für die Jungtiere einer solchen Verpaarung müssen tierärztliche Gutachten beigebracht werden; Vordrucke sind beim Zuchtausschuss anzufordern. Bei einem anormalen Befund sowie bei nicht genehmigten Verwandtenverpaarungen können Zuchteinschränkungen oder eine Zuchtsperre verhängt werden. Bei nicht genehmigten Verwandtenverpaarungen wird außerdem eine Verweisgebühr erhoben.

Zuchtkatze und Deckkater

Alle zur Zucht eingesetzten Katzen und Kater müssen zusätzlich zu den genannten Impfungen über eine wirksame Leukoseimpfung oder einen negativen Leukosetest-nicht älter als ein Jahr- verfügen. Sollte der Impfschutz bei Katzen während der Trächtigkeit seine Gültigkeit verlieren, so sind die Tiere zusammen mit der ersten Impfung der Welpen nachzuimpfen. Bei Zuwiderhandlungen entscheidet der Zuchtausschuss.

a Katzen aller Rassen, mit denen gezüchtet werden soll, müssen Schnurrbarthaare besitzen.

Bevor ein Kater als Deckkater eingesetzt wird, benötigt er eine tierärztliche Bestätigung, dass die Hoden normal ausgebildet und in den Hodensack abgesunken sind.

b. Zucht- bzw. Deckkater sind Kater, die in Wurfmeldungen als Deckkater erscheinen.

Für die Führung von Deckkatern im offiziellen Zuchtkaterverzeichnis unserer Fachzeitschrift ist der jährliche Nachweis einer Richterbewertung in der "Offenen Klasse" mit mindestens "vorzüglich" vorzulegen (ausgenommen Deckkater, die bereits Titel ab Champion erworben haben) und die Bestätigung, dass der Kater bereits lebenden, gesunden Nachwuchs gezeugt hat. Diese Unterlagen sind unaufgefordert im letzten Quartal jeden Jahres vorzulegen. Nur Kater von Mitgliedern unseres Verbandes können in das Zuchtkaterverzeichnis aufgenommen werden.

c. Um eine Ausbreitung ansteckender Krankheiten so weit wie möglich einzuschränken, wird empfohlen, Ausstellungstiere frühestens 14 Tage nach dem Besuch einer Ausstellung zur Paarung zu verwenden, wenn der Paarungspartner aus einem anderen Zwinger kommt.

Um sinnlose Vermehrung zu verhindern, ist es verboten, Kätzinnen zum Decken anzunehmen, deren Besitzer keinem Katzenzuchtverband angeschlossen sind.

d. Sobald die gedeckte Katze beim Katerbesitzer/bei der Katerbesitzerin abgeholt wird, ist die geforderte Deckgebühr zu zahlen. Der Besitzer/Die Besitzerin der Kätzin erhält vom Katerbesitzer/von der Katerbesitzerin sofort einen ausgefüllten und unterschriebenen Deckschein und eine Fotokopie des Katerstammbaumes, sowie einen Nachweis über die gültigen Impfungen inkl. Leukoseimpfung oder negativem Leukosetest (nicht älter als ein Jahr). Der Deckkaterbesitzer/ die Deckkaterbesitzerin bescheinigt damit, dass der angegebene Kater tatsächlich der Vater der zu erwartenden Jungtiere ist. Es ist untersagt, Jungtiere als Deckentschädigung zu versprechen oder sich versprechen zu lassen. Die Vereinbarung eines Vorkaufrechtes für ein Jungtier ist zulässig. Bleibt eine Paarung ohne Erfolg, so ist der Deckkaterbesitzer/die Deckkaterbesitzerin innerhalb von 7 Wochen nach dem Deckdatum schriftlich zu benachrichtigen. In diesem Fall hat der Besitzer/die Besitzerin der Kätzin innerhalb eines Jahres beim Kater mit der gleichen Kätzin noch zwei Nachdeckungen frei. Ist die Annahme der Kätzin in diesem Zeitraum seitens des Deckkaterbesitzers/der Deckkaterbesitzerin nicht möglich, so ist er/sie verpflichtet, fünfzig (50) Prozent der Deckgebühr an den Katzenbesitzer/die Katzenbesitzerin zurückzuzahlen. Nimmt der Katzenbesitzer/die Katzenbesitzerin die kostenlosen Nachdeckungen für seine/ihre Katze nicht in Anspruch, so kann er/sie keinerlei Rückzahlung verlangen.

e. Eine Kätzin darf frühestens 3 Wochen nach einer Deckung mit einem anderen Kater zusammenkommen. Dies gilt auch bei vorübergehend entlaufenen Zuchtkatzen nach deren Rückkehr.

f. Alle Zuchtkatzen müssen entweder mit einem Mikrochip (bevorzugt) oder mit Tätowierung identifiziert sein und der Identitätscode Muss im Stammbaum vermerkt sein. Ausnahmen werden für Kater gemacht, die nicht in der FIFe registriert sind.

a. Die Abgabe von Tieren an Tierhändler/innen, Zoofachgeschäfte und Versuchsanstalten oder ähnlichgeartete Organisationen ist verboten. Katzen mit FIFe-Papieren dürfen nicht in Tierhandlungen abgegeben oder verkauft werden. Eine Vermittlung über eine Zoohandlung, bei der das Tier bis zur Abgabe beim Züchter/bei der Züchterin bleibt, ist erlaubt.

Es ist ebenfalls nicht erlaubt, Katzen bzw. entsprechende Dienstleistungen wie Deckkater-Angebote auf Auktionen oder ähnlichem zu offerieren oder zu handeln, seien diese Versteigerungen körperlich oder elektronisch.

b. Die Züchter/innen dürfen ihre Jungtiere frühestens ab einem Alter von 14 Wochen, gechipt und nur mit mindestens folgendem Impfschutz abgeben: 2 Impfungen gegen Katzenschnupfen und 2 Impfungen gegen Katzenseuche. Die jungen Katzen müssen gesund, entwurmt und ungezieferfrei sein. Reklamationen von Käufern/ Käuferinnen, die beweisen, dass diese Bestimmungen vom Züchter/von der Züchterin nicht erfüllt wurden, werden an den Rechtsausschuss weitergeleitet.

c. Der Züchter/Die Züchterin ist verpflichtet, den Verkauf und sonstige Abgabe seiner/ihrer Jungtiere und anderer Katzen zu kontrollieren und aufzuzeichnen. Zu notieren sind Name des Jungtieres, Geburtsdatum, Farbe, Zuchtbuch- und Chipnummer, Abgabedatum, Name und Adresse des/der neuen Besitzers/in. Jegliche Vereinbarungen oder einschränkenden Abmachungen mit Käufern von Jungtieren oder bei Deckungen durch einen Kater müssen in schriftlicher Form geschehen, um Missverständnisse zu vermeiden.

d. Ein Züchter, der ein Jungtier mit angeborenen Abnormalitäten verkauft, muss eine Benachrichtigung an den Zuchtausschuss senden, um eine „Zuchteinschränkung“ in den Stammbaum eintragen zu lassen.

Stammbäume

a. Der Stammbaum gehört zu jeder Katze. Der Stammbaum und der Impfpass sind dem/der neuen Eigentümer/in auszuhändigen. Der Verkauf ist der Geschäftsstelle formlos mitzuteilen.

b. Beim Tod einer Katze ist die Geschäftsstelle zu informieren.

c. Bei Verstößen gegen die geltenden Zuchtrichtlinien wird eine Verweisgebühr erhoben, deren Höhe sich nach dem Verstoß richtet. Beantragte Stammbäume können verweigert und stattdessen nur Eintragungskarten erstellt werden. Bei wiederholtem Nichtbeachten der Bedingungen erfolgt eine Verwarnung mit dem Hinweis, dass ein weiterer Verstoß ein Verfahren vor dem Rechtsausschuss einleitet, das den Ausschluss aus dem Verband nach sich ziehen kann.

Allgemein

a. Beim Ausstellen von Stammbäumen werden die geltenden FIFe-Bestimmungen zugrunde gelegt. Fehlerhafte Angaben bei der Beantragung von Stammbäumen können jederzeit von der Zuchtbuchstelle in den Eintragungspapieren der Tiere und deren Nachkommen geändert werden. Entstehende Kosten trägt der Züchter/die Züchterin.

b. Bei Unklarheiten bezüglich der Rasse und Farbe empfehlen wir, das Tier bei einer Ausstellung vorzustellenund begutachten zu lassen. Erfahrene Richter/innen stehen dort jederzeit zur Verfügung.

c. Die Novizenklasse ist für folgende Rassen geschlossen:

- MCO Maine Coon

- RAG Ragdoll

- NFO Norwegische Waldkatze

- TUA Türkisch Angora

- BEN Bengal

- KOR Korat

- MAU Egyptian Mau

- OCI Ocicat

- RUS Russisch Blau

Für zuchtspezifische Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Zuchtausschuss des 1. DEKZV e.V.

 

Vereine, deren Stammbäume nicht akzeptiert werden (Stand 22.02.2022)

Club

Land

1. ITAVC e.V.

Deutschland

Domestic Cats

Niederlande

Family Cat Club

Deutschland

Farus

Russland

HVD e.V.

Deutschland

ICF e.V.

Deutschland

Odessa (UA) Animals’ Fans Association AFA “ZUoohobby” Felinological Pedigree Club

Ukraine

WACF

Russland

Hier die Zuchtrichtlinien der FIFé als pdf

Katzenfreunde Bayern e.V.

Home

News

Verein

Züchter

Kitten/Jungtiere

Ausstellungen

Termine

Informationen

Formulare

Impressum

Datenschutz

Links

IC ZuMa BurMa's Velvet Skye
IC. ZuMa BurMa's Velvet Skye
IC. ZuMa BurMa's Velvet Skye